Haftpflichtschadengutachten

Ihr Recht nach einem unverschuldeten Unfall

 

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall sind Sie der „Geschädigte“. Das Gesetz räumt Ihnen hier weitreichende Rechte ein, um sicherzustellen, dass Sie wirtschaftlich so gestellt werden, als wäre der Unfall nie passiert. Eines der wichtigsten Rechte ist die freie Wahl eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen.

​Warum ein Kostenvoranschlag oft nicht ausreicht

​Ab einer Schadenshöhe von ca. 750 € bis 1.000 € (der sogenannten Bagatellschadengrenze) reicht ein einfacher Kostenvoranschlag einer Werkstatt meist nicht mehr aus, um Ihre Interessen vollumfänglich zu wahren. Ein Kostenvoranschlag hat keine beweissichernde Funktion und berücksichtigt wichtige Faktoren nicht, die Ihnen bares Geld wert sind:

  • Merkantiler Minderwert: Auch nach einer fachgerechten Reparatur ist Ihr Fahrzeug nun ein „Unfallwagen“. Ich berechne den finanziellen Ausgleich für diesen Wertverlust.
  • Nutzungsausfall: Während der Reparatur steht Ihnen eine Entschädigung oder ein Mietwagen zu. Ich ermittle die genaue Ausfalldauer.
  • Reparaturwürdigkeit: Ich prüfe, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, und ermittle in diesem Fall den exakten Wiederbeschaffungswert sowie den Restwert auf dem regionalen Markt.

 

Meine Expertise für Ihre Sicherheit

​Durch meine erfolgreiche Prüfung im Bereich Kraftfahrzeugschäden und -bewertung garantiere ich Ihnen eine lückenlose Beweissicherung. Mit modernster digitaler Kalkulation und präziser Messtechnik sorge ich dafür, dass Ihnen kein Cent entgeht. Vertrauen Sie auf einen Gutachter, der sein Handwerk von der Pike auf gelernt hat – mit einer Historie, vom Lehrbeginn 1999 und der Meisterschule 2003 (Begabtenförderung) bis zum verbandsgeprüften Experten von heute.                                         Somit kann ich Ihnen eine technische Detailtiefe bieten, die weit über das Übliche hinausgeht:

  1. Lückenlose Beweissicherung: Ich dokumentiere den Schaden so gerichtsverwertbar, dass die gegnerische Versicherung keine Angriffsfläche für ungerechtfertigte Kürzungen hat.
  2. Aufdeckung verdeckter Schäden: Durch meine jahrzehntelange Werkstatterfahrung weiß ich genau, wo sich hinter einer leicht deformierten Stoßstange teure Schäden an Sensoren, Prallelementen oder dem Rahmen verbergen können.
  3. Unabhängigkeit: Ich arbeite nicht im Auftrag von Versicherungen, sondern ausschließlich in Ihrem Interesse.

Wichtiger Hinweis zu den Kosten: Bei einem Haftpflichtschaden (Fremdverschulden) ist die Versicherung des Verursachers gesetzlich verpflichtet, die Kosten für mein Gutachten zu übernehmen. Für Sie entstehen in der Regel keine Vorkosten.

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